Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie e.V.
Wir stellen uns eine Welt vor, in der jeder Mensch ungehindert lesen, schreiben und rechnen lernen kann. Dafür setzen wir uns ein.
Wir stellen uns eine Welt vor, in der jeder Mensch ungehindert lesen, schreiben und rechnen lernen kann. Dafür setzen wir uns ein.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.
Teilhabe ist ein wesentlicher Bestandteil der seelischen Gesundheit. SeHT sieht es als notwendige Aufgabe an, auch Menschen mit Beeinträchtigungen für ihre persönliche soziale, gesellschaftliche und politische Teilhabe stark zu machen.
„Ich bin dabei!“ verdeutlicht, dass alle Menschen im Sinne der Inklusion „dabei“ sind und Ausgrenzungen abgeschafft werden sollen.
ZEIT Online 17. Mai 2019
Zehntausende Menschen mit Behinderung waren in der Vergangenheit pauschal von Wahlen ausgeschlossen. Nun wurde die verfassungswidrige Regel aufgehoben.
Behinderte Menschen, die in allen Angelegenheiten von einer Hilfsperson betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Das hat der Bundestag mehrheitlich beschlossen. Für die bevorstehende Europawahl kommt diese Reform zwar zu spät. Aber auf Antrag dürfen Betroffene trotzdem schon am 26. Mai wählen, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Monat einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben hatte.
Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat. Ihr genereller Wahlausschluss war im Februar vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden.
Vollbetreuten Behinderten wird deshalb nun ebenso das Wahlrecht zuerkannt wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auch sie durften bislang nicht zur Wahl gehen.
Zudem wird ein neuer Passus ins Bundeswahlgesetz aufgenommen, der sich mit Unterstützungsmöglichkeiten bei der Stimmabgabe befasst. Demnach kann ein Wahlberechtigter, der nicht lesen oder wegen einer Behinderung seine Stimme nicht selbst abgeben kann, Hilfe von einem anderen Menschen bekommen. „Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt“, heißt es in der Neuregelung. „Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.“
Die Neuerungen treten zum 1. Juli in Kraft. Weiterhin vom Wahlrecht ausgeschlossen bleiben Bürger, denen dieses Recht per Richterspruch entzogen wurde. Dies ist etwa möglich, wenn jemand wegen Landesverrats oder Wahlfälschung verurteilt ist.
28 Bewerber hatten sich für den Bürgerpreis 2018 der Stiftung „Bürger für Münster“ unter dem Motto „Engagement für Kinder“ beworben. Sieben kamen ins Finale. Und die Gewinner sind: die Akteure des Projektes „JIPA – Jugendliche inklusiv politisch aktiv“, Silber gab es für die „Funkinies“, Bronze das Projekt „Farid ́ Qualifighting“ des Boxzentrums Münster.
Westfälische Nachrichten von 03.12.2018